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Erweitertes Führungszeugnis

 

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses bildet eine Maßnahme im Rahmen unseres Präventions- und Schutzkonzeptes und ist ein Bestandteil der Vereinbarung auf kommunaler und Landesebene (nach § 72a SGB VIII - Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen), die zwischen dem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und dem Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe geschlossen wird.

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z.B. an Schulen, in Sportvereinen sowie der DLRG). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Verurteilungen wegen Sexualdelikte oder nach den für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenfalls besonders relevanten Straftatbeständen sind in ein erweitertes Führungszeugnis aufzunehmen.

Zur Beantragung des erweiterte Führungszeugnis wird eine schriftliche Aufforderung der DLRG-Gliederung, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, benötigt, dass die Voraussetzungen zu dessen Erteilung vorliegen.
Die Beantragung des erweiterte Führungszeugnis ist kostenfrei.

 

 

 

Quelle: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fragen/Fragen_node.html#AnkerDokument98504

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